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Donnerstag, April 18, 2024

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Zu Unrecht in Rechnung gestellt: Gemeinde zahlt 850’000 Franken an Shoppi Tivoli und Limmatpark zurück

Bis Ende 2017 mussten Gemeinden beim Kanton Aargau Zahlungen an den öffentlichen Verkehr leisten. In Spreitenbach beteiligten sich zwei Unternehmen an diesen Zahlungen – allerdings vier Jahre zu lange. Nun wird der Fehler korrigiert.

Seit vier Jahren stellte Spreitenbach dem Shoppi Tivoli und dem Limmatpark Beiträge für den öffentlichen Verkehr zu Unrecht in Rechnung, obwohl sich die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 2018 verändert hatte. Insgesamt rund 850’000 Franken erhalten die beiden Unternehmen zurück.

Die Betreiber der früher noch unter dem Namen «Shopping Center» operierenden Firma hatten sich mit der Eröffnung im Jahr 1970 dazu verpflichtet, jährlich einen Beitrag an den Busbetrieb zu leisten. Dadurch konnte die Gemeinde ihre Zahlungen an die Defizite im öffentlichen Verkehr reduzieren.

Später folgten vergleichbare Verträge mit dem Tivoli gleich gegenüber sowie dem ebenfalls angrenzenden Limmatpark. Als sich das Shopping Center und das Tivoli 2001 zum «Shoppi Tivoli» zusammenschlossen, stellte die Gemeinde noch Rechnung an zwei Betriebe. Auch, weil sie dem Kanton jährlich Gelder für die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs überweisen musste.

Ab Mitte der 90er-Jahre wurde im Aargau in mehreren Reformpaketen die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft. Dabei wurden auch solche Verbundfinanzierungen (Beiträge vom Kanton und den Gemeinden) entflochten.

Bis Ende 2017 beteiligten sich die Gemeinden auch an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Seither ist der Kanton alleine für dessen Finanzierung und Bereitstellung zuständig. Anlässlich dieser Aufgabenteilung wären auch die bestehenden Verträge zu überprüfen gewesen.

Das habe der Gemeinderat jedoch erst dieses Jahr nachgeholt, nach einem Hinweis der Geschäftsleitung des Shoppi Tivoli, wie Gemeindepräsident Markus Mötteli (Mitte) auf Anfrage sagt. Sie seien zur Überzeugung gelangt, dass die Beiträge tatsächlich seit vier Jahren zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden. Die Rückzahlung erfolge zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022. (cla)

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